Kanzlei

Tätigkeitsschwerpunkte


Seit 1995 und bis zu meiner Pensionierung im März 2015 war ich als Vorsitzender Richter am Landgericht Neuruppin tätig. Ich stand  Kammern für Handelssachen, einer  Strafkammer (für Berufungen), einer Strafvollstreckungskammer sowie einer Beschwerdekammer  (für Beschwerden in  Einzelvollstreckungs– und Insolvenzsachen) vor, im Schwerpunkt aber immer einer Kammer für Handelssachen, sodass meine richterliche Tätigkeit  regelmäßig Fällen aus dem Wirtschaftsleben gewidmet  war.


In die Zuständigkeit einer Kammer für Handelssachen fallen nach § 95 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) unter anderem

 

  • Streitigkeiten mit Kaufleuten
  • Wertpapiersachen
  • gesellschaftsrechtliche Konflikte (etwa zwischen Gesellschaftern einer GmbH)
  • Markensachen (Marken und sonstige Kennzeichen)
  • Wettbewerbssachen.


Darunter können Bauprozesse fallen,  Klagen von und gegen Versicherungen,  speditionsrechtliche Fälle, Anfechtungsverfahren (Anfechtung  der Beschlüsse  von Gesellschafterversammlungen)  und  Klagen zum unlauteren Wettbewerb    –    um nur wenige Beispiele  zu nennen; die Vielfalt der vor einer Kammer für Handelssachen anfallenden Rechtsstreitigkeiten lässt sich hier nicht wiedergeben.


Vor diesem beruflichen Hintergrund versteht sich die Ausrichtung meiner Rechtsanwaltskanzlei auf  Beratung und Vertretung in wirtschaftsrechtlichen Fällen.


Gerne begleite ich aber auch auf anderen Rechtsgebieten.


Meinen Mandanten stelle ich mehr als 35 Jahre forensische Erfahrungen zur Seite, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.  Vorrangig  geht es  darum,  angemessene Lösungen zu finden, ohne dass die Gerichte bemüht werden.  Ein Prozess  ist nur zu führen,  wenn kein anderer Weg mehr offensteht.